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Christiane Nüsslein-Volhard

1. Dezember 2002

Christiane Nüsslein-Volhard

Max-Planck-Institut für Entwicklungsbiologie Tübingen

Wann ist der Mensch ein Mensch? Embryologie und Genforschung im 20. Jahrhundert

Themen der Biologie, der Lehre vom Leben, werden zur Zeit intensiv debattiert. Denn Erkenntnisse auf dem Gebiet der Embryologie, der Genetik, und als Höhepunkt die Entzifferung des menschlichen Genoms dienen nicht nur dem Erkenntnisgewinn, sondern auch der Entwicklung neuartiger Diagnosen und Therapien und eröffnen prinzipiell neue Möglichkeiten der Einflußnahme auf das Leben des Menschen. Dabei konzentriert sich die Debatte in Deutschland derzeit auf den Umgang mit menschlichen Embryonen. Die deutschen Gesetze sind restriktiv, sie stehen im Kontrast zu den liberalen Gesetzen in europäischen Nachbarländern. Solange auf diesem Gebiet, das alle Menschen angeht, kein breiter Konsens erzielt ist und vernünftige, wenigstens für Europa verbindliche Regeln etabliert sind, wird die Debatte weitergehen. In meinem Vortrag möchte ich versuchen, einige der alten Erkenntnisse der Biologie zu erklären, die beim Verständnis der neuen helfen mögen. Die Regeln, nach denen sich Organismen entwickeln, geben auch Randbedingungen, natürliche Grenzen vor, die den Forschern Schranken setzen. Ich werde dann kurz die menschliche Entwicklung beschreiben und auf einige Optionen der modernen Verfahren eingehen.